Für die Behandlung und Lagerung von Karton gelten die gleichen Regeln wie bei Papier.
Für die Behandlung und Lagerung von Karton gelten die gleichen Regeln wie bei Papier.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union unter dem Förderkennzeichen 01PE18006 gefördert.